Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Software „plan2angebot“ (nachfolgend „Software“), angeboten von Ayzix IT Solution, Inhaber Sebastian Scherf, Weyroth 96, 55543 Bad Kreuznach (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als Online-Dienst (Software as a Service) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite und dem gebuchten Paket (Basis, Profi, Premium) samt Zusatzmodulen.
(2) Die Software unterstützt den Kunden bei der Ermittlung von Mengen aus Bauplänen, der Preisbildung und der Erstellung von Angeboten. Mengen, Preise, KI-Vorschläge und Recherche-Ergebnisse sind Hilfsmittel. Sie ersetzen keine fachliche Prüfung. Der Kunde ist für die Prüfung aller Mengen, Preise und Angebotsinhalte vor der Verwendung selbst verantwortlich. Insbesondere als „Annahme“ gekennzeichnete Werte (z. B. Wandhöhen) sind anhand der Planunterlagen zu prüfen.
(3) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle von Netzen Dritter).
(4) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, sofern der vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
§ 3 Testphase und Übergang ins Abo
(1) Der Kunde kann die Software für die bei der Anmeldung angegebene Testdauer (in der Regel 7 Tage, bis zu 5 Baupläne) kostenlos mit allen Funktionen testen.
(2) Mit der Anmeldung stimmt der Kunde den Zahlungsrichtlinien zu: Kündigt der Kunde nicht bis zum Ende der Testphase, beginnt am Folgetag ein kostenpflichtiger Vertrag über das kleinste Paket (derzeit „Basis“) zu den bei der Anmeldung angezeigten Preisen (§ 4, § 5); die Einrichtungsgebühr wird mit der ersten Rechnung fällig. Hat der Kunde während der Testphase in der Software ein anderes Paket gewählt, beginnt dieses. Ein Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit möglich.
(3) Die Kündigung während der Testphase ist jederzeit ohne Angabe von Gründen in der Software (Abo & Rechnungen → „Test kündigen“) oder in Textform möglich.
(4) Wurde kein Abo-Übergang vereinbart (z. B. bei vom Anbieter eingerichteten Testzugängen) oder wird der Test gekündigt, endet er automatisch ohne Kosten. Der Zugang wird gesperrt; die Daten bleiben 30 Tage erhalten und werden danach gelöscht.
§ 4 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
(1) Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde in der Software ein Paket bucht („Kostenpflichtig bestellen“ bzw. Abschluss der Online-Zahlung).
(2) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab Beginn des kostenpflichtigen Vertrags. Danach verlängert er sich jeweils um einen Monat (bei jährlicher Zahlung um ein Jahr) und kann mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigung ist jederzeit in der Software unter „Abo & Rechnungen“ oder in Textform möglich; sie wird zum nächstmöglichen Termin wirksam. Die Kündigung während der Testphase (§ 3) bleibt davon unberührt.
(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als einem Monatsentgelt länger als 30 Tage in Verzug ist. Für den Kunden ist ein wichtiger Grund wegen Mängeln der Software nur unter den Voraussetzungen des § 7a Abs. 4 gegeben.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Buchung angezeigten Preise. Zusätzlich fällt einmalig eine Einrichtungsgebühr an. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Bei Zahlung per Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Online-Zahlung wird der Betrag über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen.
(3) Bei einem Wechsel in ein höheres Paket gilt dieses sofort; für den laufenden Zeitraum wird die anteilige Differenz berechnet. Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket wird zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam.
(4) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf wird er in der Ankündigung hingewiesen.
(5) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mahnung sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für Handlungen unter seinen Benutzerkonten verantwortlich. Benutzerkonten dürfen nur von je einer Person genutzt werden.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der hochgeladenen Pläne und Daten berechtigt ist (insbesondere Urheberrechte an Plänen und Datenschutz bei Daten von Bauherren).
(3) Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht automatisiert in einem Umfang abfragen, der den Betrieb beeinträchtigt.
§ 7 Daten des Kunden
(1) Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben sein Eigentum. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit diesen AGB vereinbart wird.
(2) Der Anbieter sichert die Daten täglich. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Angebote (PDF) und Daten innerhalb von 30 Tagen herunterladen bzw. deren Herausgabe verlangen; danach werden sie gelöscht.
§ 7a Beschaffenheit, Gewährleistung und Mängel
(1) Die Software wird laufend weiterentwickelt und nach dem Stand der Technik betrieben. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Software völlig fehlerfrei zu erstellen und zu betreiben. Der Anbieter übernimmt keine Garantie im Rechtssinne – insbesondere nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Mengen, Maßstabserkennung, KI-Vorschlägen, Preisen, Recherche-Ergebnissen und Angebotsinhalten, für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder für eine ununterbrochene Verfügbarkeit über § 2 Abs. 3 hinaus.
(2) Die Ergebnisse der Software sind Arbeitshilfen. Der Kunde prüft sie vor jeder Verwendung fachlich (§ 2 Abs. 2). Abweichungen der Ergebnisse von den tatsächlichen Verhältnissen, die bei dieser Prüfung erkennbar sind, stellen keinen Mangel dar.
(3) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und nachvollziehbar (z. B. über „Fehler melden“). Der Anbieter beseitigt erhebliche Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung, Umgehungslösung oder Aktualisierung. Unerhebliche Mängel, einzelne Programm- oder Rechenfehler, Darstellungsfehler sowie Störungen innerhalb der Verfügbarkeit nach § 2 Abs. 3 berechtigen weder zur Minderung noch zur Kündigung.
(4) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Kunden wegen Mängeln liegt nur vor, wenn ein erheblicher Mangel, der die Nutzung der Software insgesamt wesentlich beeinträchtigt, trotz schriftlicher Meldung und zweier fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen fortbesteht. Im Übrigen sind die Rechte des Kunden wegen Mängeln auf Nachbesserung beschränkt; eine Minderung ist nur unter den Voraussetzungen von Satz 1 möglich. Die Haftung nach § 8 bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde von der Software ermittelte Mengen, Preise oder Angebotsinhalte ohne Prüfung verwendet (§ 2 Abs. 2).
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.